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Startseite › Gesetze › ZDVG › § 25
ZDVG
  1. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Beteiligung, Grundsatz
  3. § 2 Vertrauensmann
  4. § 3 Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats
  5. Abschnitt 2 · Rechtsstellung des Vertrauensmannes
  6. § 4 Schutz des Vertrauensmannes
  7. § 5 Schweigepflicht
  8. § 6 Unfallschutz
  9. § 7 Amtszeit
  10. § 8 Niederlegung des Amtes
  11. § 9 Abberufung des Vertrauensmannes
  12. § 10 Eintritt des Stellvertreters
  13. § 11 Versetzung des Vertrauensmannes
  14. § 12 Beschwerderecht
  15. § 13 Beschwerden gegen den Vertrauensmann
  16. Abschnitt 3 · Beteiligung des Vertrauensmannes
  17. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  18. § 14 Grundsätze für die Zusammenarbeit
  19. § 15 Pflichten des Vorgesetzten
  20. Unterabschnitt 2 · Formen der Beteiligung
  21. § 16 Anhörung
  22. § 17 Vorschlagsrecht
  23. § 18 Mitbestimmung
  24. Unterabschnitt 3 · Aufgabengebiete
  25. § 19 Personalangelegenheiten
  26. § 20 Dienstbetrieb
  27. § 21 Betreuung und Fürsorge
  28. § 22 Ahndung von Dienstvergehen
  29. § 23 Beschwerdeverfahren
  30. § 24 Ausschluß der Beteiligung
  31. § 25
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden

§ 25 ZDVG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 24
Ausschluß der Beteiligung
Inhaltsverzeichnis
ZDVG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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