Anlage 8 ZAGAnzV — (zu § 12 Absatz 1 und 2)Aktivische Beteiligungsanzeige

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2326 - 2328;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.