Anlage 2 ZAGAnzV — (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2300 - 2301)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.