Anlage 3 WZG§4BELuaBek

(Inhalt: Nicht darstellbares Muster,

Fundstelle: BGBl. I 1983, 49)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.