Art 3 WalfÜbkG
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist für die Durchführung von Vorschriften zur Erhaltung und Nutzung der Walbestände zuständig.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.