Art 1 WalfÜbkG

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs und dem Protokoll vom 19. November 1956 zu diesem Übereinkommen wird zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.