§ 46 VwGO

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel

1.

der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und

2.

der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.

3.

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.