§ 7 VKFV — Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

Versorgungsaufwendungen sind die durch das Dienstverhältnis bedingten kalkulatorischen Kosten für künftige Versorgungsleistungen und Beihilfen für die Beamtinnen und Beamten, denen im Haushaltsjahr Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.