§ 2 URaG — Übernahme von Vorschriften

Nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen treten die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden abfallrechtlichen Vorschriften

1.

der Anlage 1 Nr. 1 bis 6 und 9 am 1.7.1990

Nr. 7 und 8 am 1.10.1990

2.

der Anlage 2 am 1.1.1991 in der jeweiligen Rechtsform als Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschrift in Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.