§ 2 URaG — Übernahme von Vorschriften
(1) Nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen treten die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften
1.
der Anlage 1 am 1. Juli 1990
2.
der Anlage 2 am 1. Januar 1991 in der jeweiligen Rechtsform als Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschrift in der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft.
(2)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.