Inhaltsübersicht TrZollG

§§

Begriffsbestimmungen1

Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung2

Überführung von Nicht-Unionswaren in die Truppenverwendung3

Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung4

Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung5

Vereinfachte Zollanmeldung6

Einfuhrhöchstmengen7

Einfuhr von Nicht-Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten8

Übergang von Unionswaren in die Truppenverwendung9

Einfuhr von Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten10

Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen11

Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung12

Beendigung der Truppenverwendung13

Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland14

Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung15

Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Überführung in ein Zollverfahren16

Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung17

Rationsmengen18

Abgabenschuld, Abgabenschuldner19

Beendigung vorangegangener Zollverfahren20

Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere21

Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten22

Vertretung23

Schlussvorschriften24

Ermächtigungen25

Bußgeldvorschriften26

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.