§ 7 TierSeuchMeldV — Formfreiheit der Meldung

Meldungen nach § 3 Absatz 1 und 3 sowie § 4 Satz 1 sind an keine bestimmte Form gebunden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.