Anlage 9 TfV — (zu § 10 Absatz 2 und 3)Register der Triebfahrzeugführerscheine

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 729 - 732; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.

Register der Triebfahrzeugführerscheine

Das Register gestaltet sich wie folgt:

Nr.Anzuzeigende Daten

InhaltFormatStatus der Angabe

Teil 1

Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins

1   Nummer des Triebfahrzeugführerscheins

1.1 Nummer des TriebfahrzeugführerscheinsEIN (12 Ziffern)Verbindlich

2   Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins

2.1 Angabe des aktuellen Status des Triebfahrzeug-

führerscheins

gültig

ausgesetzt

entzogenTextVerbindlich

2.2 Grund der Aussetzung bzw. der Entziehung

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 3 TfV

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 4 TfV

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 5 TfV

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 6 TfVTextVerbindlich

Teil 2

Informationen über den erteilten Triebfahrzeugführerschein (entsprechend der Anlage 1 TfV)

3  Name des Inhabers

3.1Im Reisepass oder Personalausweis angegebener NameTextVerbindlich

4  Vorname des Inhabers

4.1Im Reisepass oder Personalausweis angegebener VornameTextVerbindlich

5  Geburtsdatum des Inhabers

5.1Geburtsdatum des InhabersJJJJ-MM-TTVerbindlich

6  Geburtsort des Inhabers

6.1Geburtsort des InhabersTextVerbindlich

7  Ausstellungsdatum des Triebfahrzeugführerscheins

7.1Ausstellungsdatum des TriebfahrzeugführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich

8  Datum des Ablaufs der Gültigkeit des Triebfahrzeugführerscheins

8.1Datum des voraussichtlichen Ablaufs der Gültigkeit des TriebfahrzeugführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich

9   Bezeichnung der zuständigen Behörde

9.1 Bezeichnung der zuständigen BehördeTextVerbindlich

11  Lichtbild des Inhabers

11.1LichtbildOriginal/Fotokopie/

eingescanntes BildVerbindlich

12  Unterschrift des Inhabers

12.1UnterschriftOriginal/Fotokopie/

eingescannte UnterschriftVerbindlich

13  Anschrift des Inhabers

13.1Anschrift des InhabersStraße und HausnummerTextVerbindlich

13.2OrtTextVerbindlich

13.3LandTextVerbindlich

13.4PostleitzahlAlphanumerische AngabeVerbindlich

14  Weitere Angaben

14.1Zusätzliche AngabenKodierte InformationVerbindlich

Feld 9a.1 – Muttersprache(n) des TriebfahrzeugführersText

Feld 9a.2 – ZusatzinformationText

15  Gesundheitlich bedingte Einschränkungen

15.1Angaben zu medizinischen AnforderungenKodierte InformationVerbindlich

Vorgeschriebenes Tragen von Brille oder Kontakt-

linsen(Gemeinschafts-

kodierung b.1)

Vorgeschriebenes Tragen einer Kommunikationshilfe(Gemeinschafts-

kodierung b.2)

15aAnschrift des Unternehmers, der den Triebfahrzeugführer verantwortlich einsetzt

15a.1Anschrift des

UnternehmersStraße und HausnummerTextVerbindlich

15a.2OrtTextVerbindlich

15a.3LandTextVerbindlich

15a.4PostleitzahlAlphanumerische AngabeVerbindlich

15a.5TelefonnummerTextVerbindlich

15a.6FaxnummerTextVerbindlich

15a.7E-Mail-AdresseTextVerbindlich

Teil 3

Angaben zum früheren Status des Triebfahrzeugführerscheins

16Datum der Ersterteilung

16.1Datum der ErsterteilungJJJJ-MM-TTVerbindlich

17Datum des Ablaufs der Gültigkeit

17.1Datum des Ablaufs der Gültigkeit (und der voraussichtlichen Verlängerung) des TriebfahrzeugführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich

19Änderung(en)

19.1Datum der ÄnderungJJJJ-MM-TTVerbindlich

19.2Grund der ÄnderungTextVerbindlich

20Aussetzung(en) nach § 19a Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 TfV

20.1Dauer der AussetzungVon (Datum) bis (Datum)Verbindlich

20.2Grund der Aussetzung

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 3 TfV

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 4 TfV

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 5 TfV

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 6 TfVTextVerbindlich

21Entziehung nach § 19a Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 TfV

21.1Datum der EntziehungJJJJ-MM-TTVerbindlich

21.2Grund der Entziehung

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 3 TfV

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 4 TfV

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 5 TfV

Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1

Satz 1 Nummer 6 TfVTextVerbindlich

22Als verloren gemeldeter Triebfahrzeugführerschein

22.1Datum der MeldungJJJJ-MM-TTVerbindlich

22.2Datum der Ausstellung eines ErsatzführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich

23Als entwendet gemeldeter Triebfahrzeugführerschein

23.1Datum der MeldungJJJJ-MM-TTVerbindlich

23.2Datum der Ausstellung eines ErsatzführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich

24Als zerstört gemeldeter Triebfahrzeugführerschein

24.1Datum der MeldungJJJJ-MM-TTVerbindlich

24.2Datum der Ausstellung eines ErsatzführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich

Teil 4

Angaben zu den grundlegenden Anforderungen bei der Erteilung

eines Triebfahrzeugführerscheins und zu den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen

25Ausbildung

25.1Grundlegende

AnforderungHöchstes

ZertifizierungsniveauTextVerbindlich

26Körperliche Eignung

26.1Grundlegende

AnforderungBescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TfVTextVerbindlich

26.2Datum der UntersuchungJJJJ-MM-TTVerbindlich

26.3Nachfolgende regel-

mäßige UntersuchungenBestätigt/nicht bestätigtTextVerbindlich

26.4(mehrere Einträge

möglich)Datum der letzten

UntersuchungJJJJ-MM-TTVerbindlich

26.5Nächste UntersuchungVoraussichtliches

Datum der nächsten UntersuchungJJJJ-MM-TTVerbindlich

26.6AnmerkungenErläuterung der Anmerkungen

normaler Zeitplan

voraussichtlicher

Zeitplan (nach

ärztlichem Attest)

Änderung der Be-

schränkungskodierungTextVerbindlich

27Psychologische Eignung

27.1Grundlegende

AnforderungBescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 TfVTextVerbindlich

27.2Datum der UntersuchungJJJJ-MM-TTVerbindlich

27.3Nächste

Untersuchung(en)Nur falls notwendigTextVerbindlich

27.4Datum etwaiger

FolgeuntersuchungenJJJJ-MM-TTVerbindlich

28Allgemeine Fachkenntnisse

28.1Grundlegende

AnforderungBescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TfVTextVerbindlich

28.2Datum der PrüfungJJJJ-MM-TTVerbindlich

28.3Nachfolgende

ÜberprüfungenJJJJ-MM-TTVerbindlich

2.

Auskunftsrechte

Auskunft aus dem Register der Triebfahrzeugführerscheine ist den folgenden Berechtigten über den aktuellen Status von Triebfahrzeugführerscheinen zur Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung sowie zur Feststellung des Vorliegens der nach § 5 Absatz 1 erforderlichen Voraussetzungen zu erteilen:

a)

Unternehmern, die Triebfahrzeugführer beschäftigen oder unter Vertrag genommen haben;

b)

jedem Arbeitgeber von Triebfahrzeugführern, die einen Triebfahrzeugführer zu beschäftigen beabsichtigen;

c)

den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten zur Kontrolle der im Gebiet ihrer Rechtshoheit verkehrenden Züge oder in Bezug auf die Einhaltung der Richtlinie 2007/59/EG durch alle im Gebiet ihrer Rechtshoheit tätigen Triebfahrzeugführer;

d)

der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, um die Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG zu untersuchen;

e)

der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung oder jeder Untersuchungsstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/798 zur Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb und

f)

den Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.