Anlage 9 TfV — (zu § 10 Absatz 2 und 3)Register der Triebfahrzeugführerscheine
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 729 - 732; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
1.
Register der Triebfahrzeugführerscheine
Das Register gestaltet sich wie folgt:
Nr.Anzuzeigende Daten
InhaltFormatStatus der Angabe
Teil 1
Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins
1 Nummer des Triebfahrzeugführerscheins
1.1 Nummer des TriebfahrzeugführerscheinsEIN (12 Ziffern)Verbindlich
2 Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins
2.1 Angabe des aktuellen Status des Triebfahrzeug-
führerscheins
–
gültig
–
ausgesetzt
–
entzogenTextVerbindlich
2.2 Grund der Aussetzung bzw. der Entziehung
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 TfV
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 4 TfV
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 TfV
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 6 TfVTextVerbindlich
Teil 2
Informationen über den erteilten Triebfahrzeugführerschein (entsprechend der Anlage 1 TfV)
3 Name des Inhabers
3.1Im Reisepass oder Personalausweis angegebener NameTextVerbindlich
4 Vorname des Inhabers
4.1Im Reisepass oder Personalausweis angegebener VornameTextVerbindlich
5 Geburtsdatum des Inhabers
5.1Geburtsdatum des InhabersJJJJ-MM-TTVerbindlich
6 Geburtsort des Inhabers
6.1Geburtsort des InhabersTextVerbindlich
7 Ausstellungsdatum des Triebfahrzeugführerscheins
7.1Ausstellungsdatum des TriebfahrzeugführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich
8 Datum des Ablaufs der Gültigkeit des Triebfahrzeugführerscheins
8.1Datum des voraussichtlichen Ablaufs der Gültigkeit des TriebfahrzeugführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich
9 Bezeichnung der zuständigen Behörde
9.1 Bezeichnung der zuständigen BehördeTextVerbindlich
11 Lichtbild des Inhabers
11.1LichtbildOriginal/Fotokopie/
eingescanntes BildVerbindlich
12 Unterschrift des Inhabers
12.1UnterschriftOriginal/Fotokopie/
eingescannte UnterschriftVerbindlich
13 Anschrift des Inhabers
13.1Anschrift des InhabersStraße und HausnummerTextVerbindlich
13.2OrtTextVerbindlich
13.3LandTextVerbindlich
13.4PostleitzahlAlphanumerische AngabeVerbindlich
14 Weitere Angaben
14.1Zusätzliche AngabenKodierte InformationVerbindlich
Feld 9a.1 – Muttersprache(n) des TriebfahrzeugführersText
Feld 9a.2 – ZusatzinformationText
15 Gesundheitlich bedingte Einschränkungen
15.1Angaben zu medizinischen AnforderungenKodierte InformationVerbindlich
Vorgeschriebenes Tragen von Brille oder Kontakt-
linsen(Gemeinschafts-
kodierung b.1)
Vorgeschriebenes Tragen einer Kommunikationshilfe(Gemeinschafts-
kodierung b.2)
15aAnschrift des Unternehmers, der den Triebfahrzeugführer verantwortlich einsetzt
15a.1Anschrift des
UnternehmersStraße und HausnummerTextVerbindlich
15a.2OrtTextVerbindlich
15a.3LandTextVerbindlich
15a.4PostleitzahlAlphanumerische AngabeVerbindlich
15a.5TelefonnummerTextVerbindlich
15a.6FaxnummerTextVerbindlich
15a.7E-Mail-AdresseTextVerbindlich
Teil 3
Angaben zum früheren Status des Triebfahrzeugführerscheins
16Datum der Ersterteilung
16.1Datum der ErsterteilungJJJJ-MM-TTVerbindlich
17Datum des Ablaufs der Gültigkeit
17.1Datum des Ablaufs der Gültigkeit (und der voraussichtlichen Verlängerung) des TriebfahrzeugführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich
19Änderung(en)
19.1Datum der ÄnderungJJJJ-MM-TTVerbindlich
19.2Grund der ÄnderungTextVerbindlich
20Aussetzung(en) nach § 19a Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 TfV
20.1Dauer der AussetzungVon (Datum) bis (Datum)Verbindlich
20.2Grund der Aussetzung
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 TfV
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 4 TfV
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 TfV
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 6 TfVTextVerbindlich
21Entziehung nach § 19a Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 TfV
21.1Datum der EntziehungJJJJ-MM-TTVerbindlich
21.2Grund der Entziehung
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 TfV
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 4 TfV
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 TfV
–
Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 6 TfVTextVerbindlich
22Als verloren gemeldeter Triebfahrzeugführerschein
22.1Datum der MeldungJJJJ-MM-TTVerbindlich
22.2Datum der Ausstellung eines ErsatzführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich
23Als entwendet gemeldeter Triebfahrzeugführerschein
23.1Datum der MeldungJJJJ-MM-TTVerbindlich
23.2Datum der Ausstellung eines ErsatzführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich
24Als zerstört gemeldeter Triebfahrzeugführerschein
24.1Datum der MeldungJJJJ-MM-TTVerbindlich
24.2Datum der Ausstellung eines ErsatzführerscheinsJJJJ-MM-TTVerbindlich
Teil 4
Angaben zu den grundlegenden Anforderungen bei der Erteilung
eines Triebfahrzeugführerscheins und zu den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen
25Ausbildung
25.1Grundlegende
AnforderungHöchstes
ZertifizierungsniveauTextVerbindlich
26Körperliche Eignung
26.1Grundlegende
AnforderungBescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TfVTextVerbindlich
26.2Datum der UntersuchungJJJJ-MM-TTVerbindlich
26.3Nachfolgende regel-
mäßige UntersuchungenBestätigt/nicht bestätigtTextVerbindlich
26.4(mehrere Einträge
möglich)Datum der letzten
UntersuchungJJJJ-MM-TTVerbindlich
26.5Nächste UntersuchungVoraussichtliches
Datum der nächsten UntersuchungJJJJ-MM-TTVerbindlich
26.6AnmerkungenErläuterung der Anmerkungen
–
normaler Zeitplan
–
voraussichtlicher
Zeitplan (nach
ärztlichem Attest)
–
Änderung der Be-
schränkungskodierungTextVerbindlich
27Psychologische Eignung
27.1Grundlegende
AnforderungBescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 TfVTextVerbindlich
27.2Datum der UntersuchungJJJJ-MM-TTVerbindlich
27.3Nächste
Untersuchung(en)Nur falls notwendigTextVerbindlich
27.4Datum etwaiger
FolgeuntersuchungenJJJJ-MM-TTVerbindlich
28Allgemeine Fachkenntnisse
28.1Grundlegende
AnforderungBescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TfVTextVerbindlich
28.2Datum der PrüfungJJJJ-MM-TTVerbindlich
28.3Nachfolgende
ÜberprüfungenJJJJ-MM-TTVerbindlich
2.
Auskunftsrechte
Auskunft aus dem Register der Triebfahrzeugführerscheine ist den folgenden Berechtigten über den aktuellen Status von Triebfahrzeugführerscheinen zur Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung sowie zur Feststellung des Vorliegens der nach § 5 Absatz 1 erforderlichen Voraussetzungen zu erteilen:
a)
Unternehmern, die Triebfahrzeugführer beschäftigen oder unter Vertrag genommen haben;
b)
jedem Arbeitgeber von Triebfahrzeugführern, die einen Triebfahrzeugführer zu beschäftigen beabsichtigen;
c)
den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten zur Kontrolle der im Gebiet ihrer Rechtshoheit verkehrenden Züge oder in Bezug auf die Einhaltung der Richtlinie 2007/59/EG durch alle im Gebiet ihrer Rechtshoheit tätigen Triebfahrzeugführer;
d)
der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, um die Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG zu untersuchen;
e)
der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung oder jeder Untersuchungsstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/798 zur Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb und
f)
den Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.