Inhaltsübersicht TEHG

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

§ 1Zweck des Gesetzes

§ 2Anwendungsbereich

§ 3Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2Grundpflichten

§ 4Emissionsgenehmigung

§ 5Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6Überwachungsplan

§ 7Abgabeverpflichtung

Abschnitt 3Gemeinsame Vorschriften

§ 8Gültigkeit und Übertragung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten

§ 9Emissionshandelsregister

§ 10Versteigerung

§ 11Zuständigkeiten; Beleihung

§ 12Überwachung

§ 13Datenübermittlung

§ 14Prüfstellen

§ 15Formvorschriften; elektronische Kommunikation

§ 16Änderung der Identität oder Rechtsform

§ 17Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 18Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 4Besondere VorschriftenUnterabschnitt 1Anlagen

§ 19Regelungen zum Anwendungsbereich bei Anlagen

§ 20Emissionsgenehmigung für Anlagen

§ 21Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen für Anlagen

§ 22Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Anlagen; Anpassung des Überwachungsplans

§ 23Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 24Ausgabe von Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 25Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 26Pflichtenfreistellung für Betreiber von Anlagen mit überwiegendem Biomasseeinsatz

§ 27Einheitliche Anlage eines Anlagenbetreibers

§ 28Verordnungsermächtigungen für den Bereich Anlagen

Unterabschnitt 2Luftverkehr

§ 29Regelungen zum Anwendungsbereich im Luftverkehr

§ 30Berichterstattung über die im Luftverkehr auftretenden Nicht-CO2-Effekte

§ 31Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan, die Berichterstattung und die Abgabe von Berechtigungen für Luftverkehrstätigkeiten

§ 32Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 33Überwachung, Berichterstattung, Prüfung und Kompensation nach CORSIA

§ 34Veröffentlichung von Daten

§ 35Verordnungsermächtigungen für den Bereich Luftverkehr

Unterabschnitt 3Seeverkehr

§ 36Ergänzende Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Zuständigkeit

§ 37Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen für Schifffahrtsunternehmen

§ 38Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Seeverkehrstätigkeiten

§ 39Kostenerstattungsanspruch des Schifffahrtsunternehmens

§ 40Verordnungsermächtigungen für den Bereich Seeverkehr

Unterabschnitt 4Brennstoffemissionshandel

§ 41Emissionsgenehmigung für Verantwortliche

§ 42Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für den Brennstoffemissionshandel; Anpassung des Überwachungsplans

§ 43Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen; sonstige Berichts- und Nachweispflichten; Verifizierung

§ 44Verordnungsermächtigungen für den Bereich Brennstoffemissionshandel

Abschnitt 5Sanktionen

§ 45Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 46Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 47Ausweisungs- und Festhalteanordnung gegen Schifffahrtsunternehmen

§ 48Maßnahmen gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 49Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6Übergangs- und Sonderregelungen

§ 50Allgemeine Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 51Übergangsregelung für die Zuteilung kostenloser Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 52Sonderregelung für Abfallverbrennungsanlagen

§ 53Übergangsregelung für die Anwendung der Pflichtenfreistellung nach § 26

§ 54Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

§ 55Übergangsregelung für Seeverkehrstätigkeiten

§ 56Übergangsregelung für den Brennstoffemissionshandel bei außergewöhnlichen Marktentwicklungen

Anhang

(zu den §§ 2 bis 4,

13, 19, 21, 27, 28,

33, 37, 41 bis 44,

50, 52 und 55)Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.