Anlage 11 SVWO — (zu § 3 Absatz 9 in Verbindung mit § 58 Absatz 5)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 190 - 196)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.