Inhaltsübersicht DVStB
Erster TeilPrüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
§ 1Zulassungsverfahren
und 3
(weggefallen)
§ 4Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 5Sonstige Nachweise
§ 6Zulassung zur Prüfung
§ 7Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
§ 8Antrag auf Befreiung von der Prüfung
§ 9(weggefallen)
§ 10Berufung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse
§ 11Ende der Amtszeit der Mitglieder der Prüfungsausschüsse
§ 12Rechtsstellung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse
§ 13Entscheidungen der Prüfungsausschüsse
§ 14Durchführung der Prüfungen
§ 15Prüfungsnoten, Gesamtnoten
§ 16Schriftliche Prüfung
§ 17Ladung zur schriftlichen Prüfung
§ 18Fertigung der Aufsichtsarbeiten
§ 19Aufsicht
§ 20Verhalten während der schriftlichen Prüfung
§ 21Rücktritt von der Prüfung
§ 22Niederschrift über die Aufsichtsarbeit
§ 23Täuschungsversuche, Ordnungsverstöße
§ 24Bewertung der Aufsichtsarbeiten
§ 25Ergebnis der schriftlichen Prüfung und Ausschluss von der mündlichen Prüfung
§ 26Mündliche Prüfung
§ 27Bewertung der mündlichen Prüfung
§ 28Ergebnis der Prüfung, Wiederholung der Prüfung
§ 29Überdenken der Prüfungsbewertung
§ 30Nichtteilnahme an der mündlichen Prüfung
§ 31Niederschrift über die mündliche Prüfung
§ 32Aufbewahrungspflichten
§ 33(weggefallen)
Zweiter TeilBestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
§ 34Bestellungsverfahren
§ 33Berufsurkunde
und 37
(weggefallen)
§ 38Wiederbestellung
§ 39(weggefallen)
Dritter TeilAnerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
§ 40Verfahren
§ 41Anerkennungsurkunde
Vierter TeilVerleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
§ 42Nachweis der besonderen Sachkunde
§ 43Sachkunde-Ausschuss
§ 44Verleihung, Verleihungsurkunde
Fünfter Teil(weggefallen)
bis 50
(weggefallen)
Sechster TeilBerufshaftpflichtversicherung
§ 51Versicherungspflicht
§ 52Mindestversicherungssumme
§ 53Weiterer Inhalt des Versicherungsvertrages
§ 53aAusschlüsse
§ 54Anerkennung anderer Berufshaftpflichtversicherungen
§ 55Nachweis des Versicherungsabschlusses
§ 56Anzeige von Veränderungen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.