Anhang 1 BinSch-SportbootVermV — (zu Anlage 6)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2434 - 2537;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften

Bezeichnung der Fahrrinne

... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)

Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen

... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)

Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen

... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)

Wichtige Verkehrszeichen1. Verbot der Durchfahrt

... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)

2. Beschränkte Fahrverbote

... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2535)

3. Verhalten während der Fahrt

... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2535)

4. Verhalten beim Stilliegen

... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2536)

5. Schleusenein- und -ausfahrt

... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2536)

Wichtige Schallsignale

... (nicht darstellbare Signale, BGBl. I 2003, 2537)Ausweichregeln

Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord -

Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen

Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten

Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs:

Begegnung Backbord - Backbord

Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs:

das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.