Anlage 9 SpFV — (zu § 8 Absatz 8 Satz 2)Vorläufiger Sportbootführerschein

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 105, S. 37 – 38)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.