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Startseite › Gesetze › SeeSchStrO › § 44
SeeSchStrO
  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Abschnitt · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
  6. § 4 Verantwortlichkeit
  7. § 5 Schiffahrtszeichen
  8. § 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
  9. § 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
  10. Zweiter Abschnitt · Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
  11. § 8 Allgemeines
  12. § 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen
  13. § 10 Kleine Fahrzeuge
  14. § 11 Schallsignale der Binnenschiffe
  15. (XXXX) §§ 12 bis 18 (weggefallen)
  16. Dritter Abschnitt · Schallsignale der Fahrzeuge
  17. (XXXX) §§ 19 und 20 (weggefallen)
  18. Vierter Abschnitt · Fahrregeln
  19. § 21 Grundsätze
  20. § 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
  21. § 23 Überholen
  22. § 24 Begegnen
  23. § 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
  24. § 26 Fahrgeschwindigkeit
  25. § 27 Schleppen und Schieben
  26. § 28 Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
  27. § 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
  28. § 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
  29. § 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wasser- motorradfahren, Kite- und Segelsurfen
  30. Fünfter Abschnitt · Ruhender Verkehr
  31. § 32 Ankern
  32. § 33 Anlegen und Festmachen
  33. § 34 Umschlag
  34. § 35 Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
  35. § 36 Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
  36. Sechster Abschnitt · Sonstige Vorschriften
  37. § 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen
  38. § 38 Ausübung der Fischerei und der Jagd
  39. § 39 Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren
  40. § 40 Mitführen von Unterlagen
  41. Siebenter Abschnitt · Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
  42. § 41 Geltungsbereich
  43. § 42 Zulassung
  44. § 43 An- und Abmeldung
  45. § 44
  46. § 45 Verkehr in den Zufahrten
  47. § 46 Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
  48. § 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
  49. § 48 Fahrabstand
  50. § 49 Verhalten vor und in den Weichengebieten
  51. § 50 Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände
  52. § 51 Fahrregeln für Sportfahrzeuge
  53. § 52
  54. § 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal
  55. § 54
  56. Achter Abschnitt · Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
  57. § 55 Schifffahrtspolizei
  58. § 55a Verkehrszentralen
  59. § 56 Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
  60. § 57 Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen
  61. § 58 Schiffahrtspolizeiliche Meldungen
  62. § 59 Befreiung
  63. § 60 Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
  64. Neunter Abschnitt · Bußgeld- und Schlußvorschriften
  65. § 61 Ordnungswidrigkeiten
  66. § 62
  67. Anlage I Schiffahrtszeichen
  68. Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
  69. Anlage III Darstellung des Geltungsbereichs der Schiffahrtsstraßen-Ordnung (zu § 1 Abs. 5)
  70. Anlage IV Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
  71. Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1108)
Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung

§ 44 SeeSchStrO

(aufgehoben)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 43
An- und Abmeldung
Inhaltsverzeichnis
SeeSchStrO
Nächste Vorschrift →
§ 45
Verkehr in den Zufahrten

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