Anlage III SeeSchStrO — Darstellung des Geltungsbereichs der Schiffahrtsstraßen-Ordnung (zu § 1 Abs. 5)

(Inhalt: nicht darstellbare kartographische Karte;

Fundstelle: BGBl. I 1998, 3264)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.