§ 18 SchKiSpV
Der Minister und Leiter des Amtes für Preise gewährleistet durch Preiskontrollen in den an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten Betrieben und Einrichtungen die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Preisregelungen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.