§ 5 SÜFV — Deutsche Bundesbank
Lebenswichtige Einrichtungen sind die Arbeitseinheiten, die den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik der Deutschen Bundesbank beim unbaren Großbetragszahlungsverkehr sicherstellen, sowie die Einrichtungen der zentralen Bargeldversorgung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.