Anlage 9 RegG — (zu § 9 Absatz 6)Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3a

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 287, S. 3)

Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel

für das Bundesland:im Jahr

zum Stichtag 30. Juni

BereichLandes-

haushalt

(Kapitel/Titel)VerwendungszweckBetrag

(in EUR)

11.1Verfügbare MittelZuweisung nach § 9 Abs. 3a RegG

1.2Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich

1.3Landesmittel

1.4verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3)

22.1Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehrgeleistete Zahlungen gemäß Landesrichtlinie

2.2geleistete Zahlungen für zusätzliche Ausgaben

2.3Summe (2.1 und 2.2)

3Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben(Differenz aus 1.4 und 2.3)

Dem Verwendungsnachweis sind geeignete inhaltliche Erläuterungen, Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) sowie Aussagen zur Höhe des Mittelabflusses im Berichtsjahr beizufügen. Die Verwendungsnachweise der Vorjahre sind zu aktualisieren.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.