Anlage 5 RegG — (zu § 6 Absatz 2)Verwendungsnachweis

(BGBl. I 2016, 2763 – 2764);

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel

für das Bundesland                    im Jahr:

Übersendung bis 30.09. des Folgejahres

Beträge in Euro

(Zu Ziffern 1 bis 7, 9, 10)

BereichVeranschlagt im Landeshaushalt beiVerwendungszweck

Berichtsjahr

Vorjahr ISTVor-Vorjahr ISTAnteil Regionalisierungsmittel an Gesamt-

mitteln

in Prozent

SOLLIST

Kap./Tit.

 1Verfügbare MittelZuweisung nach § 5 RegG

Reste Vorjahr

verfügbare Mittel gesamt

 2LeistungsbestellungenBestellungen im SPNV/

Bestellerentgelte

davon wettbewerblich vergeben

davon nicht wettbewerblich vergeben

davon Trassenentgelte

davon Stationsentgelte

Bestellungen im ÖPNV

davon wettbewerblich

vergeben

davon nicht wettbewerblich vergeben

 3ManagementaufwandSPNV

ÖPNV

 4Investitionen in VerkehrsanlagenSPNV

Bauprojekte

ab 5 Millionen Euro

davon DB Netz AG

davon DB Station & Service AG

davon Sonstige

ÖPNV

 5Investitionen in FahrzeugeSPNV

davon DB AG

davon NE-Bahnen

ÖPNV

 6TarifausgleicheVerbundförderung

Ausgleich Ausbildungsverkehre

davon Schiene

davon Straße

Erstattung Fahrgeldausfälle aus Beförderung schwerbehinderter Menschen

 7Sonstige

Ausgaben

 8SonstigesBestellte Zugkilometer

Erbrachte Zugkilometer

Betriebene Streckenkilometer im SPNV

Übersicht Verkehrsverträge im SPNV

 9Summe Ausgaben

10Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.