Anlage 7 RegG — (zu § 8 Absatz 6)Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 8 Absatz 2

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 815;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel

für das Bundesland

 zum Stichtag 30. Juni 2024

BereichLandes-

haushalt

(Kapitel/Titel)VerwendungszweckBetrag

(in EUR)

11.1Verfügbare MittelZuweisung nach § 8 RegG

1.2Minderung/Aufstockung aufgrund des Länderausgleichs

1.3verfügbare Mittel gesamt

(Summe 1.1 und 1.2)

22.1Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehraufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen einschließlich dadurch bedingter Rückgänge von Ausgleichszahlungen

2.2aufgrund der Erstattung administrativer Aufwendungen

2.3Summe (2.1 und 2.2)

3Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben(Differenz aus 1.3 und 2.3)

4NachrichtlichSonstige Ausgaben ÖPNV/SPNV

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.