Anlage 6 RegG — (zu § 7 Absatz 12)Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 7 Absatz 1, 4 und 6
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 814;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland
zum Stichtag
BereichLandes-
haushalt
(Kapitel/Titel)VerwendungszweckSumme
(in EUR)2022
(in EUR)2021
(in EUR)2020
(in EUR)
11.1Verfügbare MittelZuweisung nach § 7 RegG
1.2Minderung/Aufstockung aufgrund des Länderausgleichs
1.3Zwischensumme
(Summe 1.1 bis 1.2)
1.4Landesmittel
1.5weitere Mittel
1.6verfügbare Mittel gesamt
(Summe 1.3, 1.4 und 1.5)
22.1Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehraufgrund geringerer Ausgleichsleistungen
2.2aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen
2.3aufgrund des Rückgangs von Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften
2.4abzgl. ersparter Aufwendungen
2.5Summe (2.1 bis 2.3, abzgl. 2.4)
3Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben(Differenz aus 1.6 und 2.5)
4NachrichtlichAusgleich aufgrund erhöhter Aufwendungen für Infektionsschutz (vollständig aus Landesmitteln)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.