Anlage 6 RegG — (zu § 7 Absatz 12)Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 7 Absatz 1, 4 und 6

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 814;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel

für das Bundesland

 zum Stichtag

BereichLandes-

haushalt

(Kapitel/Titel)VerwendungszweckSumme

(in EUR)2022

(in EUR)2021

(in EUR)2020

(in EUR)

11.1Verfügbare MittelZuweisung nach § 7 RegG

1.2Minderung/Aufstockung aufgrund des Länderausgleichs

1.3Zwischensumme

(Summe 1.1 bis 1.2)

1.4Landesmittel

1.5weitere Mittel

1.6verfügbare Mittel gesamt

(Summe 1.3, 1.4 und 1.5)

22.1Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehraufgrund geringerer Ausgleichsleistungen

2.2aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen

2.3aufgrund des Rückgangs von Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften

2.4abzgl. ersparter Aufwendungen

2.5Summe (2.1 bis 2.3, abzgl. 2.4)

3Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben(Differenz aus 1.6 und 2.5)

4NachrichtlichAusgleich aufgrund erhöhter Aufwendungen für Infektionsschutz (vollständig aus Landesmitteln)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.