§ 4 ProstStatV — Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge
Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 3 sind für jeden Vorgang:
1.
die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges,
2.
der Ort der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und
3.
die Untersagung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.