§ 1 ProstStatV — Umfang der Erhebungen
Erhebungen als Bundesstatistik werden durchgeführt über:
1.
die Prostitutionstätigkeit,
2.
das Prostitutionsgewerbe,
3.
Prostitutionsfahrzeuge und
4.
Prostitutionsveranstaltungen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.