§ 1 ProstStatV — Umfang der Erhebungen

Erhebungen als Bundesstatistik werden durchgeführt über:

1.

die Prostitutionstätigkeit,

2.

das Prostitutionsgewerbe,

3.

Prostitutionsfahrzeuge und

4.

Prostitutionsveranstaltungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.