Anlage 4 PrüfbV — (zu § 70)SON05
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Institut:
Laufende NummerAuslagerungsunternehmen inklusive AdresseKN-Ident-Nr.Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)Datum der AuslagerungBemerkungen
insbesondere zu Weiterverlagerungen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.