Anlage 4 PrüfbV — (zu § 70)SON05

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)

Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

Institut:

Laufende NummerAuslagerungsunternehmen inklusive AdresseKN-Ident-Nr.Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus

(geplant zum/

durchgeführt am/

beendet am)Datum der AuslagerungBemerkungen

insbesondere zu Weiterverlagerungen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.