§ 40 PrüfbV — Entwicklung der Ertragslage
(1) Die Entwicklung der Ertragslage des Instituts ist zu beurteilen.
(2) Auf der Basis der Unterlagen des Instituts ist auch über die Ertragslage der wesentlichen Geschäftssparten zu berichten; dabei sind jeweils die wichtigsten Erfolgsquellen und Erfolgsfaktoren gesondert darzustellen.
(3) Mögliche Auswirkungen von Risiken auf die Entwicklung der Ertragslage sind darzustellen; dies gilt insbesondere für Zinsänderungsrisiken.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.