§ 38 PKDBSa — Organe

Die Organe der Pensionskasse sind

1.

die Arbeitnehmervertretung,

2.

die Hauptversammlung,

3.

das Kuratorium,

4.

der Vorstand.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.