§ 38 PKDBSa — Organe
Die Organe der Pensionskasse sind
1.
die Arbeitnehmervertretung,
2.
die Hauptversammlung,
3.
das Kuratorium,
4.
der Vorstand.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.