§ 75 PAO — Aufgaben des Schriftführers
Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstands und der Kammerversammlung. Er führt den Schriftwechsel des Vorstands. Der Präsident kann Abweichendes bestimmen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.