§ 11 OrgBAusbV — Prüfungsbereiche

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Orgelbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Entwurf und Fertigung,

2.

Durchführen von Teilarbeiten,

3.

Planen und Konstruieren sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.