§ 26 OrgBAusbV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Orgelbauer-Ausbildungsverordnung vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1566) außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.