Anlage 5 OrdenNachwV — (zu § 13 Abs. 1)
(Inhalt: nicht erfaßtes Muster eines Berechtigungsausweises,
Fundstelle: BGBl. Teil III 1133-2, S. 21)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.