Anlage 4 OrdenNachwV

(Inhalt: nicht erfaßtes Muster einer Ersatzurkunde,

Fundstelle: BGBl. Teil III 1133-2, S. 21)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.