§ 6 MVITAufstV — Pflichtmodule

(1) Die Pflichtmodule unterteilen sich in

1.

die Pflichtmodule Informationstechnik sowie

2.

die Pflichtmodule Verwaltung und Recht.

(2) Die Pflichtmodule Informationstechnik umfassen die folgenden Themengebiete:

1.

Informationstechnik-Management und Informationstechnik-Governance,

2.

Logik und künstliche Intelligenz,

3.

Softwareengineering,

4.

Softwareentwicklungsumgebungen,

5.

Sicherheit in der Informationstechnik,

6.

Prozessmanagement und Engineering Standards sowie

7.

Planung und Betrieb zentralisierter Informationstechnik-Services und Informationstechnik-Infrastrukturen.

(3) Die Pflichtmodule Verwaltung und Recht umfassen die folgenden Themengebiete:

1.

Organisationsentwicklung und Führungstheorien,

2.

Personalmanagement einschließlich Arbeitsrecht,

3.

Public Management und Digitalisierung der Verwaltung,

4.

Vergaberecht, Haushaltsrecht und Informationstechnik-Beschaffung,

5.

Staats- und Verwaltungsrecht einschließlich Europarecht,

6.

Informationstechnik-Recht und Datenschutz,

7.

Privatrecht und öffentliches Dienstrecht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.