§ 6 MVITAufstV — Pflichtmodule
(1) Die Pflichtmodule unterteilen sich in
1.
die Pflichtmodule Informationstechnik sowie
2.
die Pflichtmodule Verwaltung und Recht.
(2) Die Pflichtmodule Informationstechnik umfassen die folgenden Themengebiete:
1.
Informationstechnik-Management und Informationstechnik-Governance,
2.
Logik und künstliche Intelligenz,
3.
Softwareengineering,
4.
Softwareentwicklungsumgebungen,
5.
Sicherheit in der Informationstechnik,
6.
Prozessmanagement und Engineering Standards sowie
7.
Planung und Betrieb zentralisierter Informationstechnik-Services und Informationstechnik-Infrastrukturen.
(3) Die Pflichtmodule Verwaltung und Recht umfassen die folgenden Themengebiete:
1.
Organisationsentwicklung und Führungstheorien,
2.
Personalmanagement einschließlich Arbeitsrecht,
3.
Public Management und Digitalisierung der Verwaltung,
4.
Vergaberecht, Haushaltsrecht und Informationstechnik-Beschaffung,
5.
Staats- und Verwaltungsrecht einschließlich Europarecht,
6.
Informationstechnik-Recht und Datenschutz,
7.
Privatrecht und öffentliches Dienstrecht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.