§ 13 MVITAufstV — Zuständigkeit des Prüfungsamtes

Das Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München ist zuständig

1.

für die Führung der Studien- und Prüfungsakten,

2.

für die Organisation des Ablaufs der Modulprüfungen und

3.

für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.