§ 13 MVITAufstV — Zuständigkeit des Prüfungsamtes
Das Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München ist zuständig
1.
für die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
2.
für die Organisation des Ablaufs der Modulprüfungen und
3.
für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.