§ 5 MVITAufstV — Module

(1) Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.

(2) Die Module unterteilen sich in

1.

die Pflichtmodule,

2.

die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und

3.

das Modul Masterarbeit.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.