Anlage 9 MTAPrV — (zu § 58 Absatz 2)Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4510)

Name, Vorname

GeburtsdatumGeburtsort

erhält auf Grund des § 1 Absatz 1 Nummer 1§ 1 Absatz 1 Nummer 2* – § 1 Absatz 1 Nummer 3* – § 1 Absatz 1 Nummer 4* des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung

„______________________________________“

zu führen.

Ort, Datum

______________________________________(Siegel)

______________________________________

(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.