Anlage 9 MTAPrV — (zu § 58 Absatz 2)Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4510)
Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort
erhält auf Grund des § 1 Absatz 1 Nummer 1 – § 1 Absatz 1 Nummer 2* – § 1 Absatz 1 Nummer 3* – § 1 Absatz 1 Nummer 4* des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung
„______________________________________“
zu führen.
Ort, Datum
______________________________________(Siegel)
______________________________________
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.