Anlage 10 MTAPrV — (zu § 70 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4511)
Die dem Prüfungsausschuss
vorsitzende PersonBescheinigung
über die staatliche Eignungsprüfung für
„______________________________________“
Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort
hat am ___________________ die staatliche Eignungsprüfung nach den §§ 63 ff. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen bestanden/nicht bestanden.
Ort, Datum
______________________________________(Siegel)
______________________________________
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur
der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.