Anlage 10 MTAPrV — (zu § 70 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4511)

Die dem Prüfungsausschuss

vorsitzende PersonBescheinigung

über die staatliche Eignungsprüfung für

„______________________________________“

Name, Vorname

GeburtsdatumGeburtsort

hat am ___________________ die staatliche Eignungsprüfung nach den §§ 63 ff. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen bestanden/nicht bestanden.

Ort, Datum

______________________________________(Siegel)

______________________________________

(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur

der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.