Anlage 8 MTAPrV — (zu § 55 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4509)
Die dem Prüfungsausschuss
vorsitzende PersonZeugnis
über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung
„___________________“
Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort
hat am ___________________ die staatliche Prüfung für den Beruf nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 – § 1 Absatz 1
Nummer 2* – § 1 Absatz 1 Nummer 3* – § 1 Absatz 1 Nummer 4* des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie vor dem Prüfungsausschuss bei der
(Bezeichnung der Schule)
inbestanden.
Es wurden folgende Prüfungsnoten erteilt:
1. im schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung„___________________“
2. im mündlichen Teil der staatlichen Prüfung„___________________“
3. im praktischen Teil der staatlichen Prüfung„___________________“
Gesamtnote der staatlichen Prüfung in Zahlen„___________________“
Gesamtnote der staatlichen Prüfung in Worten„______________________________________“
Ort, Datum
______________________________________(Siegel)
______________________________________
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur
der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.