Anlage 8 MTAPrV — (zu § 55 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4509)

Die dem Prüfungsausschuss

vorsitzende PersonZeugnis

über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung

„___________________“

Name, Vorname

GeburtsdatumGeburtsort

hat am ___________________ die staatliche Prüfung für den Beruf nach § 1 Absatz 1 Nummer 1§ 1 Absatz 1

Nummer 2* – § 1 Absatz 1 Nummer 3* – § 1 Absatz 1 Nummer 4* des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie vor dem Prüfungsausschuss bei der

(Bezeichnung der Schule)

inbestanden.

Es wurden folgende Prüfungsnoten erteilt:

1. im schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung„___________________“

2. im mündlichen Teil der staatlichen Prüfung„___________________“

3. im praktischen Teil der staatlichen Prüfung„___________________“

Gesamtnote der staatlichen Prüfung in Zahlen„___________________“

Gesamtnote der staatlichen Prüfung in Worten„______________________________________“

Ort, Datum

______________________________________(Siegel)

______________________________________

(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur

der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.