§ 72 MBPolVDVDV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei vom 19. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3882), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2408) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.