§ 5 MautVvfV — Beisitzer

Nach Einleitung des Verfahrens fordert die Vermittlungsstelle die Parteien auf, jeweils einen Beisitzer zu benennen und benachrichtigt die jeweils andere Partei über den benannten Beisitzer.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.