§ 26 MaSanV — Vorbereitungsmaßnahmen
Die Beschreibung der Umsetzung des identifizierten Handlungsbedarfs gemäß Artikel 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 hat mit Bezug auf das institutsbezogene Sicherungssystem und die befreiten Institute zu erfolgen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.