§ 12 MaSanV — Zusammenfassung des Sanierungsplans
Die Zusammenfassung des Sanierungsplans nach Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 hat sich im Falle der Festlegung vereinfachter Anforderungen auf die in den §§ 13 bis 16 festgelegten Inhalte des Sanierungsplans zu beziehen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.