Inhaltsübersicht LuftSiSchulV

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen

§ 1Anwendungsbereich

§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2Schulung von Personal

§ 3Schulungsvoraussetzungen

§ 4Schulungen und Fortbildungen von Luftsicherheitskontrollpersonal, Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragten

§ 5Schulungen und Fortbildungen von Sicherheitspersonal und anderem Personal

§ 6Schulungsumfang

§ 7Schulungsinhalt

§ 8Schulungsnachweis, LernerfolgskontrolleAbschnitt 3Zuständige Luftsicherheitsbehörde

§ 9ZuständigkeitenAbschnitt 4Zertifizierung und Rezertifizierung des Luftsicherheitskontrollpersonals

§ 10Antragstellung zur Zertifizierung

§ 11Prüfungsverfahren

§ 12Prüfungsausschuss

§ 13Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 14Reihenfolge und Wiederholung von theoretischer und praktischer Prüfung; endgültiges Nichtbestehen der Prüfung

§ 15Störung der Prüfung und Täuschungsversuch

§ 16Erteilung des Zertifikats

§ 17Widerruf des Zertifikats

§ 18RezertifizierungAbschnitt 5Ausbilder

§ 19Ausbilderzertifikat

§ 20Verfahren zur Erteilung des Ausbilderzertifikats

§ 21Widerruf eines erteilten Ausbilderzertifikats, Suspendierung des Ausbilders, Streichung von der Ausbilderliste

§ 22Fortbildungsverpflichtung der Ausbilder

§ 23Rezertifizierung der AusbilderAbschnitt 6Schulungen von Sprengstoffspürhunden, Hundeführern und des

Sprengstoffspürhunde-Teams

§ 24Schulungsverpflichtung

§ 25Schulungsumfang und Schulungsinhalt

§ 26Schulungsnachweis

§ 27Wiederholungsschulung

§ 28Ausbilderzertifikat für die Schulung von Sprengstoffspürhunde-TeamsAbschnitt 7Fortbildung

§ 29Fortbildungspflicht, Fortbildungsumfang und Fortbildungsinhalt

§ 30Fortbildungsverfahren

§ 31Fortbildungsnachweis

§ 32Verletzung der FortbildungspflichtAbschnitt 8Dokumentationspflichten, Anerkennung von Schulungsnachweisen,

Fortbildungsnachweisen und Zertifikaten

§ 33Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

§ 34Anerkennung von Schulungsnachweisen, Fortbildungsnachweisen und ZertifikatenAbschnitt 9Übergangsregelung und Schlussbestimmung

§ 35Übergangsregelung

§ 36Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1Kriterien der mentalen und physischen Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal (§ 3 Absatz 2)

Anlage 2Schulungsinhalte und Schulungsnachweis (§§ 7 und 8)

Anlage 3Ausbilder (§§ 19 – 23 und 28)

Anlage 4Schulungsinhalte für die Erst- und Wiederholungsschulungen für Sprengstoffspürhunde, Hundeführer und Sprengstoffspürhunde-Teams (§§ 25 und 27)

Anlage 5Prüfungsordnung (§§ 10 bis 18)

Anlage 6Fortbildung (§§ 29 bis 32)

Anlage 7Computergestützte Schulungen (§§ 4 und 5)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.