§ 26 LuftSiSchulV — Schulungsnachweis
Nach erfolgreichem Abschluss einer der Schulungen nach § 25 Absatz 1 bis 3 erteilt der Ausbilder einen entsprechenden Schulungsnachweis.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.