Anlage 4 LuftSiSchulV — (zu den §§ 25 und 27)Schulungsinhalte für die Erst- und Wiederholungsschulungen für Sprengstoffspürhunde, Hundeführer und Sprengstoffspürhunde-Teams

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 193, S. 31 - 34)

1.

Schulungsinhalte der Erstschulungen

1.1

Sprengstoffspürhunde

ThemaLehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde

nach Nummer 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)

des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998UE

121 + 2

Allgemeine Schulung

Leinengewöhnung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)

Treppen (z. B. Gittertreppen, offene Treppen)

diverse Bodenuntergründe (z. B. glatt, feucht, uneben, wackelig)

Geräusche

Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Schubkarren, Handhubwagen, Gabelstapler, LKW, Luftfahrzeuge)

Menschen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Tierarzt)

Gerüche

Stadtleben (z. B. Fußgängerzone)181818

zukünftige Arbeitsumgebung nach jeweiligem Standard (z. B.: Frachthallen, Fluggastbrücken, Luftfahrzeuge)

Handgepäck, Servierwagen (Standard 1)

Fracht, Post (Standard 2)224

GehorsamKommandos mindestens (oder jeweils gleichbedeutend):

„Aus!“ (Gegenstand aus dem Fang abgeben.)

„Sitz!“ und/oder „Platz!“ (Bestimmte Position einnehmen.)

„Hier!“ (Zum Hundeführer kommen und auch verbleiben.)

„Nein!“ (Unterlassen des gerade gezeigten Verhaltens.)

„Such!“ (Einsetzen in die Absuche.)101010

Spezielle Schulung

Stoffkonditionierung verschiedener (geforderter) Sprengstoffe mit unterschiedlichen Mengen gemäß Anlage D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005, Konzentrationen, Oberflächen, Temperaturen, maskiert und unmaskiert, Verleitungen, verschiedenen Höhen und Tiefen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad.666666

Für Gewichte und Sprengstofftypen gelten Nummer 12.9 Nummer 1 Buchstabe b sowie Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005

verschiedene Anzeigemöglichkeiten (Sitz, Platz, Steh, Einfrieren oder Fixieren)

Festigen des Erlernten

Schulung in Bereichen, die dem zukünftigen jeweiligem Arbeitsumfeld Rechnung trägt sowie unabhängig vom Einsatzbereich.242448

1.2

Hundeführer

ThemaLehrinhalte für die Sprengstoffspürhundeführer

der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)

des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998UE

121 + 2

Hund allgemein „Kynologie“

(Ethologie, Anatomie, Haltung, Ausbildung)

vom Wolf zum Haushund

vom Welpen zum Senior

vom Haltungshund zum Arbeits-/Diensthund bis zum Hund im Ruhestand

Hunderassen (Unterschiede)

Anatomie/Physiologie/Riechorgan

Ernährung/Fütterung/Ausscheidungsverhalten

Allergien, Hundekrankheiten

Besuch beim Tierarzt

erforderliche Impfungen, Impfpass, Heimtierausweis

Haltung im Haus/Zwinger/am Arbeitsplatz/beim Transport

Ausdrucksverhalten, Mimik, Gestik, Beschwichtigungssignale

Reize und „Triebe“ (Motivationen), Impulse, Meideverhalten

Dominanzverhalten/„Rangordnung“

klassische/operante (instrumentelle) Konditionierungsarten

Spielen

Hilfsmittel (z. B. Clicker, Ball, Beißwurst, Kong, Leckerli, Target-Stick)

Leinenführung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)

Lernverhalten/Erziehung

Freies Formen

positive und negative Verstärker

Grundkommandos (siehe Erstschulung Sprengstoffspürhunde, Gehorsam)171717

Lehrgang „Erste Hilfe beim Hund“

Schulungen von einer anerkannten Hilfsorganisation (z. B. DRK, ASB, MHD, JUH) oder einem Tierarzt555

Spürhund speziell

Odorologie

Verleitungen

Such- und Anzeigeverhalten von Hunden überwachen und bewerten, auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren

Kondition, Erschöpfungsanzeichen

Motivationsmöglichkeiten (z. B. akustisches Lob, Berührung, Futter, Spiel)

Erkennen des Hundeverhaltens

Bestätigungsarten

Einleitung von Maßnahmen nach dem am Einsatzort gültigen Alarmplan666

RechtsgrundlagenNicht abschließende Aufzählung:

Grundgesetz

Tierschutzgesetz

Tierschutz-Hundeverordnung

Landeshundegesetze (Gesetz über das Halten von Hunden)

Straßenverkehrs-Ordnung(§§ 23, 28 Absatz 1)

Luftsicherheitsgesetz

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998

Durchführungsbeschluss C(2015)8005

Versicherungs- und Haftungsrecht444

Im Übrigen auch: LBA-Handlungsvorgabe „Vorbereitung der durch Sprengstoffspürhunde-Teams abzusuchenden Fracht sowie Anforderungen an die Durchführung der Absuche“ (Standard 2)11

Sprengstoff

Rechtsvorschriften (z. B. SprengG, SprengV, SprengLR, GGBefG, ADR)

Sprengstoffe, Zündmittel, Sprengzubehör

USBV, KSBV

Umgang mit Sprengstoffen

(Ab-)Dampfdruck333

Alternativ: Befähigungsschein nach § 20 SprengG

Kontaminationen durch Sprengstoffe und deren Vermeidung nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 sowie Nummer 12.9.3.6 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998111

Kontrollverfahren zur

Sprengstoffdetektion

andere Kontrollmethoden: ETD, X-Ray, REST, PHS, EDS, VCK, SED

Luft(fracht)sicherheitsprogramme222

interne Betriebsverfahren in den spezifischen Bereichen des jeweiligen Standards: zum Beispiel Vorgaben der Beteiligten der sicheren Lieferkette, Luftfahrzeugsicherheitsdurchsuchungen.112

Verstecke/Anlegen von Suchen in

Bereichen des jeweiligen StandardsJeweils an den Standard sowie an den spezifischen Kontrollbereich angepasst:

Kontaminationen nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,

Versteckmöglichkeiten,

Maskierungen,

verborgene oder maskierte Stoffe,

Praxis in der vorgesehenen Arbeitsumgebung,

Vermeidung von Kontaminierung,

Schulungshilfen,

Dokumentation.6610

1.3

Sprengstoffspürhunde-Team

ThemaLehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde-Teams

der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)

des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998UE

121 + 2

Teamgewöhnung

Kennenlernen

Beobachten

Vertrauen aufbauen

jeweilige Verhaltensweisen kennenlernen

Führigkeit

Teamarbeit404040

Der eigene Hund

Such- und Anzeigeverhalten beim eigenen Hund überwachen und bewerten

auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren

Erschöpfungs-/Stressanzeichen beim eigenen Hund erkennen sowie adäquate Reaktion darauf

Kontrollmethodik zur angemessenen Sicherstellung, dass Sprengstoffe entsprechend den Vorgaben nach Nummer 12.9 Nummer 4. i. V. m. Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 vom Sprengstoffspürhund erkannt werden

Motivations/-Bestätigungsarten am eigenen Hund auswählen und anwenden (zum Beispiel Stimme, Berührung, Futter, Spiel)100100100

Einsatz mit dem SprengstoffspürhundJeweils an den Standard und den spezifischen Kontrollbereich angepasst:

Eigensicherung,

Gefahrenanalyse,

Einsatzvorbereitung,

Einsatzmethodik,

Grob- und Feinsuche (geführt/ungeführt), Stöbern,

Stressfaktoren und -signale beim Hund,

Absuchstruktur/Kontrollmethodik zum Erkennen, welche Gegenstände oder Bereiche noch zu kontrollieren sind bzw. welche Bereiche bereits kontrolliert wurden (Nummer 12.9.8 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,

Einsatzdokumentation,

Anlage 12-H nach Nummer 12.9.8 des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,

Lagebeurteilung (zum Beispiel Umgebung, Einsatz, Hund, Taktik, Erfolgsmessung, Reaktion),

Detektionsfähigkeit nach Nummer 12.9.6 des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,

Abzug des Sprengstoffspürhundes aus der Kontrolle,

Einleitung von Maßnahmen nach dem jeweils gültigen Alarmplan.545478

2.

Schulungsinhalte der Wiederholungsschulungen

Die oben genannten Lehrinhalte der Erstschulung sind im Rahmen von Wiederholungsschulungen erneut zu vermitteln. Die Inhalte der Wiederholungsschulungen sind auf Grundlage der aktuellen Sicherheitsentwicklungen und nach dem jeweiligen Bedarf des Sprengstoffspürhundes, dem Hundeführer und des Sprengstoffspürhunde-Teams auszuwählen und zu schulen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.