§ 5 LuftRegV — Bestandteile des Registerblatts für ein Ersatzteillager
Das Registerblatt für ein Ersatzteillager besteht aus der Aufschrift und zwei Abteilungen. Die Aufschrift enthält die Bezeichnung "Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen - Ersatzteillager -" und die Nummer des Registerblatts. Die erste Abteilung trägt die Überschrift "Das Ersatzteillager", die zweite Abteilung die Überschrift "Erweiterung von Registerpfandrechten". Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Muster der Anlage 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.